Recht

Rechtspolitik muss gestalten und unser Recht weiterentwickeln, damit auch Lebenswirklichkeiten wie technologischer Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklungen in unseren Gesetzen abgebildet werden. Mein Ziel als rechtspolitische Sprecherin meiner Fraktion ist es, Deutschland als Justiz- und Rechtsstandort zu stärken. Denn Rechtssicherheit, Möglichkeiten des Zugangs zum Recht, Verfahrensdauern und Kosten der Rechtsverfolgung sind Standortfaktoren. Auch unterschiedliche Lebensentwürfe müssen sich endlich in unserem Recht wiederfinden. Daher braucht es fortschrittliche und zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen für Familien in unserem Land. Zu meiner rechtspolitischen Agenda gehört es auch, Bürgerrechte zu verteidigen. Es darf weder den gläsernen Bürger geben, noch darf der Staat den Menschen ihre Selbstbestimmung nehmen.

  • Rechtssuchende müssen von staatlicher Justiz erwarten dürfen, dass Rechtsstreitigkeiten zeitgemäß, effektiv und kostengünstig von den Fachgerichten entschieden werden. Denn nur so kann das Vertrauen von Bürgern in die Justiz dauerhaft erhalten bleiben. Daher müssen vor allem Arbeitsprozesse in der Justiz digitalisiert und unser Verfahrensrecht modernisiert werden - Vorhaben für die ich mich bereits in der Oppositionszeit leidenschaftlich eingesetzt habe. Auch muss die Bedeutung deutscher Gerichte für internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten erhalten und Deutschland als Rechtsstandort insgesamt – auch im Sinne unserer Wirtschaft - gestärkt und wettbewerbsfähiger gemacht werden, etwa durch die Etablierung von Commercial Courts. Denn Deutschland steht als Justiz- und Rechtsstandort ebenso im Wettbewerb wie sein Rechtsdienstleistungsmarkt. Auch Gesetze müssen möglichst bürokratiearm umgesetzt und nicht an der Wirtschaft vorbei gedacht werden – auch das macht einen attraktiven Rechtsstandort aus, für den ich mich einsetze.

  • Die Digitalisierung hat Einzug in alle Lebensbereiche gehalten und erlangt auch für den Zugang zum Recht eine immer größere Bedeutung. Wir müssen uns frühzeitig den Herausforderungen von morgen stellen. Dabei geht es auch um die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates und die Frage, wie Deutschland auch in Zukunft als Rechtsstandort und Innovationsstandort wettbewerbsfähig bleibt. Nur ein digitaler Rechtsstaat, der Bürgern einen effektiven Zugang zum Recht gewährt und effiziente und transparente Verfahren ermöglicht, kann das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen dauerhaft erhalten. Bereits in der 19. Wahlperiode habe ich mich mit zahlreichen Initiativen für einen moderneren Rechtsstaat eingesetzt. Videoverhandlungen im zivilgerichtlichen Verfahren dürfen keine Ausnahme mehr sein, geringwertige Forderungen müssen auch im Wege eines Online-Verfahrens niedrigschwellig und kostengünstig gerichtlich geltend gemacht werden können und auch auf eine immer digitaler werdende Welt mit Künstlicher Intelligenz müssen der Rechtsstaat und unser Justizwesen vorbereitet werden, damit Fehlentscheidungen entgegengewirkt werden kann und dem Recht zur Geltung verholfen wird.

  • Immer wieder wird der Versuch unternommen, Freiheiten des Einzelnen zugunsten vermeintlicher Sicherheit einzuschränken. Diesen Bestrebungen gilt es entgegenzuwirken, denn den gläsernen Bürger darf es nicht geben. Ich lehne daher die Vorratsdatenspeicherung oder die auf EU-Ebene angedachte Chatkontrolle strikt ab. Denn wer eine E-Mail-, eine Chatnachricht, Bilder aus dem Urlaub oder vertrauliche Textdokumente verschickt, will darauf vertrauen können, dass weder der Staat noch Unternehmen die private oder geschäftliche Kommunikation nachvollziehen, mitlesen oder gar dauerhaft überwachen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die freie Meinungsäußerung im Internet sind ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Ich setzte daher unter anderem auf das Quick-Freeze-Verfahren, wonach Ermittlungsbehörden im Vergleich zur aktuellen Rechtslage ein neues Instrument an die Hand bekommen, das nicht nur effektiv, sondern auch grundrechtsschonend und rechtssicher ist. Es muss stets darum gehen, Bürgerrechte zu schützen und zugleich die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates zu gewährleisten.

  • Sowohl Informationspflichten als auch Vorgänge, die immer noch schriftliche Abwicklungen erfordern, sind Beispiele dafür, wie bürokratische Hürden unsere Wirtschaft belasten und Auswirkungen auf das alltägliche Leben jedes Bürgers haben.

    Es ist auch eine zentrale Aufgabe der Rechtspolitik dafür zu sorgen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nachhaltig gestärkt und die Lebensqualität der Bürger spürbar verbessert wird. Unternehmen sollten nicht mehr unnötig mit bürokratischen Vorschriften belastet werden, die ihr Entwicklungspotenzial einschränken und Innovationen behindern. Auch Arbeitsabläufe in staatlichen Institutionen dürfen nicht länger durch überbordende Bürokratie verlangsamt werden, zum Leidwesen der Bürger, die lange Wartezeiten für die Bearbeitung ihrer Anliegen hinnehmen müssen. Stattdessen braucht es endlich reibungslose Prozesse bei der Beantragung von Dokumenten und Genehmigungen.

    Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz ist eine von vielen Maßnahmen, die wir ergreifen, um sowohl Unternehmen als auch Bürger von zahlreichen überflüssigen bürokratischen Belastungen zu befreien.

  • Unser Familienrecht muss die große Vielfalt an Familienkonstellationen besser abbilden und individuelle Lösungen bereitstellen. Bereits in der 19. Wahlperiode habe ich mich daher mit zahlreichen Initiativen für fortschrittliche und zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen für Familien stark gemacht. Wenn etwa Konflikte nur mit gerichtlicher Hilfe gelöst werden können, brauchen wir beste Rahmenbedingungen, um die besten Lösungen im Sinne der Kinder und Eltern zu finden. Unsere gesetzlichen Regelungen dürfen nicht länger dazu führen, dass Beziehungen leiden oder sogar abbrechen und Kinder in Loyalitätskonflikte stürzen. Reformen des Kindschafts-, Unterhalts- und Familienverfahrensrechts sind daher dringend geboten. Auch unser Abstammungsrecht ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Kinder dürfen nicht unterschiedlich gestellt werden, je nachdem, ob sie in eine gleichgeschlechtliche oder verschiedengeschlechtliche Ehe hineingeboren werden. Auf der anderen Seite haben Kinder auch ein Recht auf ihre leiblichen Elternteile.

  • Die Bekämpfung schwerer Kriminalität muss in einem Rechtsstaat Priorität haben.

    Das "Ultima ratio"-Prinzip muss wieder zur Leitlinie strafrechtlicher Reformen werden. In den vergangenen Jahren wurden stetig neue Straftatbestände eingeführt, wobei das Motto "viel hilft viel" galt. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass jede Handlung, die gesellschaftlich unerwünscht ist, im Strafgesetzbuch, im Kernstrafrecht, abgebildet wird, um angemessen sanktioniert zu werden. Vielmehr sollte unser Hauptaugenmerk darauf liegen, sicherzustellen, dass Polizei und Justiz effektiv gegen schwerwiegende Kriminalität vorgehen können.

    Im Strafprozessrecht sind ebenfalls Reformen erforderlich. Die Einführung einer digitalen Dokumentation ist notwendig, um zu gewährleisten, dass alle Beteiligten auf zuverlässige Aufzeichnungen zugreifen können, anstatt sich auf Notizen oder persönliche Erinnerungen zu verlassen.

    Insgesamt müssen wir sicherstellen, dass unser Rechtssystem schnell und effektiv auf bestehende und neue Herausforderungen reagieren kann. Nur so können wir einen handlungsfähigen und schlagkräftigen Rechtsstaat gewährleisten, dem Bürger ihr Vertrauen schenken.

  • Wie gehen wir mit dem Sterbewunsch eines Menschen um, dem ein autonom gebildeter, freier Wille zugrunde liegt? Über drei Jahre ist es nun schon her, dass das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt hat. Der Senat stellte in seiner wegweisenden Entscheidung fest, dass jeder Mensch ein grundrechtlich verbürgtes Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Dieses umfasst auch die Hilfe anderer.

    Am 6. Juli 2023 hat der Deutsche Bundestag schließlich über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe zur Neuregelung von Sterbehilfe entschieden. Einer davon war der zusammengeführte Entwurf für ein liberales Sterbehilfegesetz, den ich gemeinsam mit der Grünen-Abgeordneten Renate Künast und weiteren Kollegen aus Reihen der FDP, Grünen, SPD und Linken als interfraktionelle Gruppe vorgelegt habe. Leider hat unser Gesetzentwurf trotz breiter interfraktioneller Unterstützung keine Mehrheit gefunden. Allerdings: Eine erneute Regelung im Strafrecht in Form einer Neuauflage des schon einmal für verfassungswidrig erklärten § 217 StGB wird es ebenfalls nicht geben. Eine gute Nachricht für alle Betroffenen. Das Abstimmungsergebnis betrachten meine Mitstreiter und ich daher mit gemischten Gefühlen.

    Es ist nach wie vor meine Überzeugung, dass niemand am Lebensende allein gelassen werden darf und die Sterbehilfe in Deutschland Strukturen braucht, die den Respekt vor der Selbstbestimmtheit des oder der Einzelnen mit einem Schutzkonzept in Einklang bringt. Dafür werde ich gemeinsam mit auch weiterhin konsequent eintreten und streiten.

    Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier.