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Die Neuregelung der Sterbehilfe in der 20. Wahlperiode

Fast drei Jahre ist es nun schon her, dass das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt hat. Der Gesetzgeber ist gefordert, endlich Rechtssicherheit sowie Angebote zur Beratung, Unterstützung und Prävention für die Betroffenen, die eine Selbsttötung in Betracht ziehen, zu schaffen. Als interfraktionelle Gruppe wollen wir nun schnellstmöglich eine Orientierungsdebatte im Bundestag anstoßen. Auch die Ampel-Koalition hat sich auf eine zeitnahe Neuregelung durch Gruppenanträge verständigt.

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